Neuerungen auf der Transparenzplattform: Darstellung der Vorhaben und Flächenanteile der Gemeinden

Die steigende Zahl an gemeldeten Vorhaben auf der Transparenzplattform ist eine erfreuliche Entwicklung. Um hier den Überblick zu behalten, wurde die Symbolisierung der Vorhaben angepasst, sodass direkt erkennbar wird, in welcher Phase sich ein Vorhaben befindet: Neu gemeldete Vorhaben sind weiterhin blau, während Vorhaben, für welche bereits ein Beteiligungsentwurf vorliegt, orange dargestellt werden. Perspektivisch werden auch die Vorhaben, für die eine Beteiligungsvereinbarung geschlossen wurde und bei denen sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen können, farblich hervorgehoben.

Eine weitere Neuerung betrifft den Flächenanteil der beteiligungsberechtigten Gemeinden an dem 2.500 Meter-Umkreis um die Turmmitte der Windenergieanlagen. Dieser ist jetzt in dem Feld „Anteil Gemeindefläche Radius“ einzusehen. Dies ist sinnvoll, denn in der Beteiligungsvereinbarung kann die wertmäßige Aufteilung der Beteiligungsmöglichkeit zwar grundsätzlich individuell zwischen Standortgemeinde und Vorhabenträger verhandelt werden, dabei soll sich aber am Flächenanteil der jeweiligen beteiligungsberechtigten Gemeinden an dem Vorhaben-Radius orientiert werden (analog zu § 6 Abs. 2 EEG 2023). Auch im Fall einer Ersatzbeteiligung oder Ausgleichsabgabe muss dieser Anteil beachtet werden.

Inzwischen finden sich auf der Transparenzplattform 22 Vorhaben mit 52 Anlagen. Insgesamt sind nur 10 Monate nach Inkrafttreten des Bürgerenergiegesetzes 47 Gemeinden in NRW zu unterschiedlichen Anteilen an neuen Windenergieprojekten beteiligungsberechtigt. Schauen Sie sich die Neuerungen auf der Transparenzplattform genauer an und erfahren Sie mehr über die aktuellen Vorhaben und Beteiligungsmöglichkeiten!