Transparenzplattform NRW: Neue Windenergieanlagen in Willich, Paderborn, Nideggen und Hückelhoven mit Beteiligungsberechtigung
In der Transparenzplattform NRW sind alle Informationen rund um das Bürgerenergiegesetz NRW zur Beteiligung bei der Planung von Windenergieanlagen gesammelt. In dieser Karte werden beteiligungsberechtigte Windenergievorhaben veröffentlicht, zusammen mit Informationen zur geplanten Anlage, dem Stand der Beteiligung, sowie falls vorliegend zur Art der Beteiligung. Dadurch können Interessierte erfahren, ob in ihrem oder in angrenzenden Gemeindegebieten eine Windenergieanlage geplant ist, die unter das neue Bürgerenergiegesetz (BürgEnG) fällt. Mit dem BürgEnG will das Land mehr Akzeptanz für die Windenergie durch finanzielle Beteiligung schaffen. Betreibende von Windenergievorhaben müssen demnach anwohnenden Bürger:innen und Gemeinden, die mit ihren Verwaltungsgrenzen den 2,5 km Radius der Anlage schneiden, Beteiligungsmodelle anbieten. Dazu zählt beispielsweise eine Beteiligung an der Projektgesellschaft des Vorhabens, oder vergünstigte lokale Stromtarife. Die Standortgemeinden verhandeln dann mit den Vorhabentragenden und einigen sich bestenfalls auf ein Beteiligungsmodell. Dies gilt für Vorhaben, die unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) fallen, ab Stichtag 28.12.2023 einen vollständigen Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht haben und anschließend genehmigt wurden.
Nun gibt es in NRW insgesamt vier neue Windenergievorhaben. Damit sind nun 6 Vorhaben mit insgesamt 8 Anlagen auf der Tranpsparenzplattform zu finden.
Die erste der neu hinzugefügten Anlagen und unter das BürgEnG fällt ist im Kreis Paderborn zu finden: hier wurde eine Anlage geplant, die planmäßig am 26.06.2026 in Betrieb genommen werden soll. Die Anlage weist eine Nabenhöhe von 167 m auf, bei einem Rotordurchmesser von 160 m und bringt es auf eine Nettonennleistung von 5.560 Kilowatt (kW). Am 28.12.2023 wurde der Antrag vollständig eingereicht und am 12.03.2024 vom Kreis Paderborn genehmigt. Ein Recht auf Beteiligung hat neben der Standortgemeinde Paderborn die Gemeinde Bad Lippspringe. Zurzeit liegt noch keine Beteiligung vor.
Das zweite neue Vorhaben liegt in Willich und beinhaltet zwei Windenergieanlagen. Der Betreiber ist die „BMR Erneuerbare Energien NR. 1 GmbH“, welche im Norden Willichs zwei Anlagen errichten will, die planmäßig am 30.06.2026 in Betrieb genommen werden sollen. Die Nabenhöhe beider Anlagen wird 118 m betragen, bei einem Rotordurchmesser von jeweils 163 m und einer Nettonennleistung von 6.800 Kilowatt. Insgesamt weist das Vorhaben somit eine summierte Leistung von 13.6 Megawatt auf. Der Antrag wurde am 16.02.2024 vollständig eingereicht und knapp 4 Monate später am 20.06.2024 genehmigt. Ein Recht auf Beteiligung haben die Gemeinden Willich, Krefeld und Tönisvorst, wobei Willich als Standortgemeinde die Verhandlung mit dem Betreiber übernimmt. Nach aktuellem Stand liegt noch keine Beteiligung vor. Hierbei ist zu beachten, dass es eine Beteiligung für das Vorhaben und nicht für jede einzelne Anlage geben wird.
Das dritte Vorhaben in der Gemeinde Nideggen umfasst ebenfalls zwei Windenergienalagen. Diese sollen im Windpark "Nideggen Wollersheim-Süd" zum 01.11.2026 planmäßig in Betrieb genommen werden. Der Antrag wurde am 28.03.2024 vollständig eingereicht und am 09.07.2024 vom Kreis Düren genehmigt. Beide Anlagen werden nach Fertigstellung eine Nabenhöhe von 167m aufweisen und einen Rotordurchmesser von 160m. Die Bruttoleistung des Vorhabens beträgt knapp 11 Megawatt. Ein Recht auf Beteiligung haben neben der Standortgemeinde Nideggen die Gemeinden Zülpich, Heimbach und Mechernich. Stand jetzt haben der Betreiber und die Standortgemeinde noch keine Beteiligung ausgehandelt. Auch hier wird es für das Vorhaben als Ganzes eine Beteiligung geben.
Das vierte neu hinzugefügte Vorhaben wird in der Gemeinde Hückelhoven realisiert. Auch hier entstehen zwei Windenergieanlagen, die eine Leistung von 11,4 Megawatt erbringen. Die Nabenhöhe je Anlage beträgt 164m und der Rotor hat einen Durchmesser von 149m. Die beiden Anlagen sollen planmäßig zum 30.07.2026 im Windpark "WP Brachelen III" in Betrieb genommen werden. Der Betreiber "Green4H2 GmbH & Co. KG" muss mit der Standortgemeinde eine Beteiligung aushandeln für die berechtigten Gemeinde Hückelhoven, Linnich und Geilenkirchen.
Die Aushandlung der beiden Beteiligungsvorhaben obliegt dem Betreiber der Anlage(n) und der jeweiligen Standortgemeinde.
Über weitere Ergänzungen von Anlagen auf der Transparenzplattform werden wir über unseren Newsletter und auf der Startseite des Energieatlas informieren.