Neue Vorhaben auf der Transparenzplattform NRW
Die steigende Zahl an gemeldeten Vorhaben auf der Transparenzplattform ist eine erfreuliche Entwicklung. Um hier den Überblick zu behalten, wurde die Symbolisierung der Vorhaben angepasst, sodass direkt erkennbar wird, in welcher Phase sich ein Vorhaben befindet: Neu gemeldete Vorhaben sind weiterhin blau, während Vorhaben, für welche bereits ein Beteiligungsentwurf vorliegt, orange dargestellt werden. Perspektivisch werden auch die Vorhaben, für die eine Beteiligungsvereinbarung geschlossen wurde und bei denen sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen können, farblich hervorgehoben.
Eine weitere Neuerung betrifft den Flächenanteil der beteiligungsberechtigten Gemeinden an dem 2.500 Meter-Umkreis um die Turmmitte der Windenergieanlagen. Dieser ist jetzt in dem Feld „Anteil Gemeindefläche Radius“ einzusehen. Dies ist sinnvoll, denn in der Beteiligungsvereinbarung kann die wertmäßige Aufteilung der Beteiligungsmöglichkeit zwar grundsätzlich individuell zwischen Standortgemeinde und Vorhabenträger verhandelt werden, dabei soll sich aber am Flächenanteil der jeweiligen beteiligungsberechtigten Gemeinden an dem Vorhaben-Radius orientiert werden (analog zu § 6 Abs. 2 EEG 2023). Auch im Fall einer Ersatzbeteiligung oder Ausgleichsabgabe muss dieser Anteil beachtet werden.
Die Transparenzplattform wurde seit der letzten Aktualisierung um 8 weitere Vorhaben mit insgesamt 21 Anlagen erweitert. Inzwischen finden sich damit 24 Vorhaben mit 55 Anlagen auf der Transparenzplattform. Insgesamt sind schon 11 Monate nach Inkrafttreten des Bürgerenergiegesetzes 56 Gemeinden in NRW zu unterschiedlichen Anteilen beteiligungsberechtigt.
Eine Übersicht über alle auf der Transparenzplattform veröffentlichten Vorhaben mit Details zu den einzelnen Anlagen kann ab sofort immer als Excel-Datei im Energieatlas heruntergeladen auf der Seite Download Daten heruntergeladen werden („Excel-Tabelle zu den Vorhaben nach Bürgerenergiegesetz NRW“). Die seit der letzten Aktualisierung neu hinzugefügten Vorhaben inklusive der beteiligungsberechtigten Gemeinden, geplante Inbetriebnahme, sowie die Anzahl der Anlagen und die summierte Leistung finden sich in der folgenden Tabelle.
*Die Flächenanteile werden auf ganze Zahlen ohne Nachkommastelle gerundet. Gemeinden mit einem Anteil am Radius kleiner 0,5% werden daher mit 0% aufgeführt.
Eine Beteiligungsvereinbarung liegt für alle genannten Vorhaben noch nicht final vor. Aber den beteiligungsberechtigten Kommunen von den beiden Vorhaben im Windpark Dahl Ost und Windpark Seske in Paderborn liegen Angebote der Betreibenden vor. Für das Vorhaben im Windpark Dahl Ost sind die beteiligungsberechtigten Kommunen Altenbeken (26% Anteil der Gemeindefläche am Radius), Lichtenau (8%) und Paderborn (65%). Das angebotene Beteiligungsvorhaben im Windpark Seske betrifft die Kommunen Bad Lippspringe (29%) und Paderborn (71%). Eine Vereinbarung wurde dazu nicht geschlossen. Ausgehandelt wird die Vereinbarung zwischen dem Betreiber und der jeweiligen Standortgemeinde des Vorhabens. Alle weiteren Informationen, sowie den genauen Standort finden Sie in unserer Karte unter www.transparenzplattform.nrw.de
Auf der Transparenzplattform NRW sind alle Informationen zu Windenergieanlagen gesammelt, die unter das Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG) fallen. In dieser Karte werden beteiligungsberechtigte Windenergievorhaben veröffentlicht, zusammen mit Daten zur geplanten Anlage, dem Stand der Beteiligung, sowie falls vorliegend zur Art der Beteiligung. Dadurch können Interessierte erfahren, ob in ihrem oder in angrenzenden Gemeindegebieten eine Windenergieanlage geplant ist, die unter das BürgEnG fällt. Mit dem Gesetz will das Land mehr Akzeptanz für die Windenergie durch finanzielle Beteiligung schaffen. Betreibende von Windenergievorhaben müssen demnach anwohnenden Bürger:innen und Gemeinden, die mit ihren Verwaltungsgrenzen den 2,5 km Radius der Anlage schneiden, Beteiligungsmodelle anbieten. Dazu zählt beispielsweise eine Beteiligung an der Projektgesellschaft des Vorhabens oder vergünstigte lokale Stromtarife. Die Standortgemeinden verhandeln dann mit den Vorhabentragenden und einigen sich bestenfalls auf ein Beteiligungsmodell. Dies gilt für Vorhaben, die unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) fallen, ab Stichtag 28.12.2023 einen vollständigen Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht haben und anschließend genehmigt wurden.
Über weitere Ergänzungen von Anlagen auf der Transparenzplattform werden wir über unseren Newsletter und auf der Startseite des Energieatlas informieren.