Neuerungen im Solarkataster! Jetzt mit Suchflächen für Freiflächen-PV und LEP-Flächenkulisse

Das Solarkataster NRW wurde im Bereich der Freiflächen Photovoltaik aktualisiert. Hier finden sich nun mehrere Neuerungen.

Mit den Suchflächen für Freiflächen-Photovoltaik bietet das LANUV eine Ausgangsbasis für Kommunen für die Planung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen an. Denn anders als bei der Windenergie haben Städte und Gemeinden die Möglichkeit, selbst eine strategische Standortsicherung und –steuerung durchzuführen. Die Suchflächen stellen alle zunächst in Frage kommenden Flächen für raumbedeutsame und nicht-raumbedeutsame Freiflächenanlagen dar. Diese Flächen wurden einer Solarpotenzialanalyse unterzogen, sodass diese auch technisch hinsichtlich einer Solarnutzung überprüft wurden. Über den Ertragsrechner können Planende nun beispielhaft Freiflächen-PV-Anlagen planen und damit ermitteln, welche Dimensionen eine Anlage haben und welchen Stromertrag diese liefern kann.

Im Bereich „Solarpotenziale Freiflächen“ wurden ebenfalls die Förderkulisse nach dem „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) in der Fassung von Mai 2024 und die Flächenkulisse nach dem Landesentwicklungsplan (LEP) für raumbedeutsame Anlagen ergänzt.  Für die Förderkulisse nach EEG wurden zum einen die Flächen dargestellt, für die Gebote bei Ausschreibungen für klassische Freiflächen-PV-Anlagen abgegeben werden können (§37 Abs 1 Nr. 2). Darunter fallen unter anderem 500m Randstreifen an Autobahnen und Bahnschienen, Gewerbe- und Industriegebiete oder Grünland in benachteiligten Gebieten. Der zweite Layer für das EEG behandelt die Förderkulisse für besondere Solaranlagen. Bei besonderen Solaranlagen handelt es sich vor allem um Agri-Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen oder PV auf Überdachungen von Parkplätzen.

In der Flächenkulisse nach dem LEP sind alle Flächen aus dem Plan enthalten, welcher im April 2024 in Kraft getreten ist. Dabei wird zwischen den Kategorien vorzugsweise zu nutzenden Flächen, grundsätzlich möglichen Flächen und Ausschlussflächen unterschieden. Bei raumbedeutsamen Flächen, die nur für Agri-PV nutzbar sind, wird nach Ziel und Grundsatz des LEP unterschieden. Entsprechend beinhaltet die Kategorie Agri-PV (Ziel) alle hochwertigen Ackerflächen mit einer Boden– oder Ackerzahl größer oder gleich 55. Die Kategorie Agri-PV (Grundsatz) umfasst die landwirtschaftlichen Kernräume aus den Regionalplänen. Diese liegen aktuell nur für die Planungsregion Detmold vor.

Am 11. September wird das LANUV zusammen mit der NRW.Energy4Climate die Neuerungen des Solarkatasters für die FF-PV in einem Online-Workshop vorstellen. Eine Anmeldung zu der Veranstaltung ist über diesen Link möglich: https://www.energy4climate.nrw/event/kampagne-freiflaechen-photovoltaik-in-nrw

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