Kommunale Wärmeplanung – Template und Möglichkeit zum Datenupload der Wärmepläne

Der Entwurf des Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) wurde bereits verabschiedet und soll am Tag nach der offiziellen Veröffentlichung noch in diesem Jahr in Kraft treten. Das Gesetz regelt die Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen. Damit dient es der Erfüllung der Umsetzungsverpflichtungen, die aus dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes (Januar 2024) resultieren. Das LWPG legt die Zuständigkeiten für die Erstellung von Wärmeplänen in die Hände der Städte und Gemeinden und gestaltet die Länderöffnungsklauseln aus dem Bundesgesetz aus. Darüber hinaus werden weitere zusätzliche Regelungen für den Prozess der Aufstellung von Wärmeplänen und der Datenübertragung in Nordrhein-Westfalen getroffen. Entsprechend spielen die Kommunen in NRW bei der Wärmewende und bei der Wärmeplanung eine entscheidende Rolle. Städte und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnenden werden mit diesem Gesetz verpflichtet, bis Juni 2026 die Wärmepläne zu erstellen, Kommunen unter 100.000 Einwohnende haben dafür bis Ende Juni 2028 Zeit.

Mit Inkrafttreten des LWPG hat auch das LANUV eine neue Rolle. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ist im Gesetz als die zuständige Behörde für die Sammlung und Bewertung der Wärmepläne aufgeführt und soll zusätzlich das Monitoring der Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen durchführen.

Drei Monate nach Beschluss des Wärmeplans sollen die Kommunen diesen elektronisch an das LANUV übermitteln. In Zukunft wird es dafür eine eigene Datenplattform geben. Bis dahin erhalten Kommunen auf Anfrage einen individuellen Link zum Datenupload. Die Anfrage für den Link kann über das Funktionspostfach waermeplanung@lanuv.nrw.de gestellt werden. An diese Mail können sich die Kommunen auch mit Fragen rund um die Wärmeplanung wenden. Zusätzlich haben wir alle Informationen zum Datenupload im Energieatlas unter www.waermeplanung.nrw.de bereitgestellt. Auf dieser Übersichtsseite finden Kommunen das Template, welches für die Bereitstellung der Daten genutzt werden muss, sowie ein dazugehöriges Begleitdokument. Zusätzlich bietet das Fachzentrum Klima in zwei Dokumenten, Informationen zu den geforderten Dateiformaten und den Geodaten an.

Nach Eingang der ersten Wärmepläne werden die darin enthaltenen Daten vom Fachzentrum Klima ausgewertet und im Energieatlas bereitgestellt. Im Laufe des nächsten Jahres soll dafür ein eigenes Dashboard entwickelt werden. Bis das veröffentlicht wird, werden die Informationen in den Energiedaten des Energieatlas zur Verfügung gestellt. Über den Zeitpunkt der Veröffentlichung wird das Fachzentrum über diesen Newsletter informieren.

Für weitere Informationen besuchen Sie den Energieatlas unter www.waermeplanung.nrw.de