Monitoring Kommunale Wärmeplanung NRW 2025: Erster Bericht veröffentlicht!
Die Kommunale Wärmeplanung bildet ein zentrales strategisches Instrument zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 sowie der damit verbundenen Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalens (NRW).
Nun konnte das Fachzentrum Klima NRW des LANUK den ersten Bericht zum Monitoring veröffentlichen. Das Monitoring hat zum Ziel, die einheitliche Gesamtstrategie zu evaluieren und ggf. zu validieren. Dadurch soll es möglich sein Steuerungsbedarfe zu identifizieren, geeignete Maßnahmen abzuleiten und eine Qualitätssicherung zu gewährleisten. Zusätzlich soll das Monitoring als wichtige Informationsquelle für relevante Akteure dienen. In einem zweijährigen Turnus erstellt das LANUK einen Monitoringbericht zur kommunalen Wärmeplanung in NRW.
Die Datengrundlage bilden die von den Kommunen in NRW im Zuge ihrer Wärmeplanung erarbeiteten und beim LANUK eingereichten Daten und Dokumente. Die kommunenscharfen Daten werden für das Monitoring auf verschiedenen Ebenen betrachtet; es werden Zusammenhänge und Beziehungen zwischen den Daten identifiziert und anschließend auf Landesebene zusammengeführt. Als Datengrundlage des nachfolgenden Berichts dienen die insgesamt 32 Wärmepläne, welche bis zum 02.10.2025 eingereicht wurden. Diese Anzahl ist im Vergleich zur Gesamtzahl der Kommunen in NRW noch gering und dementsprechend in ihrer Aussagekraft für ganz NRW eingeschränkt. Zusätzlich weisen die betrachteten Kommunen eine inhomogene Struktur hinsichtlich Siedlungstyp und geografischer Lage auf, sodass eine Ableitung landesweiter Muster zu diesem Zeitpunkt nur bedingt möglich ist. Dennoch lassen sich bereits jetzt erste übergeordnete Erkenntnisse und Entwicklungsbedarfe identifizieren.

Status der Kommunalen Wärmeplanung zum 02.10.2025
Ergebnisse – Status Quo
Aufgrund der geringen Anzahl an Wärmeplänen sind insgesamt erst rund 8% der Landesfläche und etwa 11 % der Bevölkerung durch Wärmepläne abgedeckt. Alle Pläne zusammen beinhalten ca. 450.000 beheizte Gebäude. Von den eingereichten Wärmeplänen stammen 7 aus Kommunen mit über 100.000 Einwohnenden und 25 aus Kommunen unter 100.000 Einwohnenden. Die Mehrzahl der Wärmepläne wurde entsprechend von kleinen und mittleren Kommunen eingereicht.

Die kumulierten Treibhausgasemissionen (THG) der bislang eingereichten Wärmepläne betragen etwas über 6.000 Kilotonnen CO2-Äquivalente (kt CO2eq). Zurückzuführen ist dies maßgeblich auf den derzeit noch hohen Anteil fossiler Energieträger am Endenergieverbrauch. 87 % des Verbrauchs basieren aktuell auf Gas, Öl oder andere fossile Quellen.
Mit Blick auf die sektorielle Verteilung zeigt sich, dass die Haushalte mit rund 60 % den größten Endenergieverbrauch aufweisen. Gefolgt hiervon finden sich der Wirtschaftssektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD) sowie die Industrie mit jeweils knapp unter 20 %. Die öffentlichen Liegenschaften weisen den geringsten Anteil am Gesamtverbrauch auf.

Die Auswertung zu den Wärmenetzen zeigt, dass bisher 15.300 Anschlüsse an bestehende Wärmenetze mit einer Trassenlänge von über 1.000 Kilometer (km) erfasst wurden. Der Anteil der Endenergieverbräuche liegt hierbei in den bislang eingereichten Wärmeplänen bei 4 %. Hiervon stammen über 80 % aus fossilen Energieträgern.
Ergebnisse – Entwicklung bis 2045
Für die Potenzialermittlung beläuft sich das innerhalb der bislang eingereichten Wärmepläne erfasste Potenzial Erneuerbarer Energien auf ca. 192.500 GWh. Über ein Drittel dessen entfällt auf die Solarthermie. An zweiter und dritter Stelle der größten Potenziale folgen die oberflächennahe und die tiefe Geothermie. Dies unterstreicht die Bedeutung regionaler Nutzungsmöglichkeiten für die zukünftige Wärmeversorgung. Die Betrachtung der Potenzialausnutzung zeigt eine deutliche Diskrepanz zwischen dem ermittelten Potenzial erneuerbarer Ressourcen und den Mengen, welche für diese Energieträger im Zieljahr 2045 verplant worden sind. So wird nahezu das gesamte zuvor ermittelte Potenzial zur Solarthermie nicht genutzt. Die Ausnutzung der oberflächennahen Geothermie mit lediglich 3 % und der tiefen Geothermie mit 2 % ist ebenfalls gering. Es wird deutlich, dass diese Potenziale bisher häufig nur theoretisch identifiziert wurden und aufgrund technischer, finanzieller oder regulatorischer Unsicherheiten in der Zielplanung kaum Berücksichtigung finden konnten.
Die Reduktion des Endenergieverbrauchs im Gebäudesektor stellt einen zentralen Baustein der kommunalen Wärmeplanung dar. Der bislang ermittelte Endenergieverbrauch für das Zieljahr beläuft sich auf etwa 11.500 GWh. In diesem Zusammenhang wird eine Verbrauchsreduktion von insgesamt 39 % im Vergleich zum heutigen Stand ausgewiesen. Ein großer Anteil dessen fallen auf die Annahmen aus dem Gebäudesektor zurück. Eine derart deutliche Reduktion steht zwar im Einklang mit den langfristigen Klimaschutzzielen, stellt jedoch gleichzeitig hohe Anforderungen an Sanierungsraten und Effizienzmaßnahmen. Die Entwicklung der Endenergieträger bis 2045 verdeutlicht eine kontinuierliche Reduktion der fossilen Anteile, deren Einsatz bis zum Zieljahr vollständig ausläuft. Parallel hierzu steigt der Strombedarf an, was primär auf die zunehmende Nutzung von Wärmepumpen zurückzuführen ist. Ebenfalls erkennbar ist ein steigender Beitrag der Umweltwärme, insbesondere aus der Umgebungsluft.

Endenergieverbrauch im Zeitverlauf
Die Entwicklung der Wärmenetze im Zeitverlauf zeigt einen Anstieg von aktuell etwa 80 Netzen auf knapp 190 Netze im Zieljahr 2045. Auffällig ist der deutliche Sprung zwischen dem Basisjahr und dem Stützjahr 2030, in welchem die Anzahl der Netze auf rund 140 steigt.
Weitere Auswertungen der Wärmepläne sind im Monitoringbericht zur kommunalen Wärmeplanung NRW zu finden. Dort können interessierte auch Best-Practice Beispiele aus Kommunen nachlesen.
Das Fachzentrum Klimaanpassung, Klimaschutz, Wärme und Erneuerbare Energien des LANUK übernimmt für die Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen verschiedene Aufgaben. Dazu zählt die Bereitstellung von Grundlagendaten im Wärmekataster NRW, sowie das Monitoring der kommunalen Wärmeplanung. Zusätzlich nimmt das Fachzentrum Klima NRW die Bewertung der Wärmepläne vor (§7 LWPG). Dafür müssen die Kommunen nach Fertigstellung der Wärmepläne diese an das LANUK übermitteln.
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