Genehmigungsmonitoring Windenergie: Rückblick 2024 online

Das Genehmigungsmonitoring Windenergie wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Natur und Verkehr (MUNV) durchgeführt. Die Daten werden von den Regional-Initiativen Wind (RIW) geliefert und durch das LANUV ausgewertet. Es hat zum Ziel, Hemmnisse in den Genehmigungsverfahren zu identifizieren und Beschleunigungspotenziale zu entwickeln.

Das Genehmigungsmonitoring Windenergie beinhaltet Daten genehmigter oder sich im Verfahren befindlicher Windenergieanlagen ab dem 01.01.2023. Es enthält daher keine Daten zu Windenergieanlagen, für die vor dem 01.01.2023 eine Genehmigung erteilt wurde. Ausnahme sind die Anlagen, für die ab dem 01.01.2023 ein Änderungsantrag gestellt wurde.

Die Tabelle wird zum Download über OpenGeodata.NRW bereitgestellt. Über diesen Link startet der Download der Excel-Tabelle: Excel-Genehmigungsmonitoring. Darin enthalten sind Angaben zu den einzelnen Windenergieanlagen sowie Auswertungen zu den erteilten Genehmigungen, den zurzeit offenen Verfahren und der Verfahrensdauer. Dabei wird die Verfahrensdauer für 2023, 2024 und das aktuelle Quartal angegeben. Die Auswertung der erteilten Genehmigungen und der offenen Verfahren wird quartalsweise dargestellt.

Tabelle 1: Genehmigungen Windenergieanlagen 2024 nach Quartel und Anzahl

 

Tabelle 2: Genehmigungen Windenergieanlagen 2024 nach Quartel und Leistung (MW)

In NRW wurden 2024 insgesamt 632 zusätzliche Anlagen genehmigt, mit einer Leistung von ca. 3.799 Megawatt. Zusätzlich sind 166 Änderungsgenehmigungen erteilt worden, von denen 89 einen Antrag auf Typwechsel noch vor der Errichtung enthielten.

Im Durchschnitt betrug der Zeitraum zwischen erster Einreichung der Antragsunterlagen und dem Datum der Genehmigungserteilung für die im Jahr 2024 genehmigten Anlagen rund 16 Monate. Zum Vergleich: im gesamten Jahr 2023 lag dieser Mittelwert bei 21 Monaten. Mit dem Stichtag zum 31.12.2024 befanden sich 450 zusätzliche Anlagen (exkl. Änderungsgenehmigung) mit vollständigen Genehmigungsanträgen im Verfahren, das entspricht einer Leistung von rund 2.700 Megawatt. 

Mit dem Genehmigungsmonitoring und dem Windenergiemonitoring gibt es nun zwei verschiedene Monitoringprogramme, die für Prognosen im Bereich der Windenergie genutzt werden können. Das Windenergiemonitoring im Energieatlas basiert auf den Betreiberdaten im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur und zeigt die Ausbaufortschritte der Windenergie. Die Daten aus dem MaStR werden durch das LANUV einer Plausibilitätskontrolle unterzogen und ggfs. korrigiert. Die Betreiberdaten im MaStR weichen von den Daten im behördlichen Genehmigungsmonitoring Windenergie ab. Dies ist unter anderem dadurch begründet, dass im MaStR nicht zwischen einer Änderungs- und Neugenehmigung unterschieden wird und nicht alle genehmigten Windenergieanlagen im MaStR zeitnah erfasst werden. Häufig tragen die Betreiber ihre Daten ins MaStR erst ein, wenn sie am Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen.  

Die Aktualisierung des Genehmigungsmonitoring wird quartalsweise stattfinden. Über neue Daten werden wir im Energieatlas und in unserem Newsletter berichten.