Freileitungen inkl. 100m Puffer
Beschreibung des Inhalts
Die Karte zeigt die Freileitungen inklusive eines 100m Puffer zu beiden Seite. Die Freileitungen wurden aus dem ATKIS-Basis-DLM selektiert.
Details
Stromleitungen mit einer Nennspannung von 110 kV oder mehr werden durch Planfeststellungsbeschluss nach §§ 43 ff. EnWG zugelassen. Dieser kann auch Nebenanlagen wie Umspannwerke mit umfassen. Mit der Planfeststellung wird anhand technischer Regelwerke auf der Grundlage der Antragsunterlagen ein Schutzstreifen festgelegt, der grundsätzlich von anderer Bebauung freizuhalten ist. Andere Vorhaben können mit Zustimmung des Netzbetreibers zugelassen werden.
Die Nutzung der Flächen unter oder in der Nähe von Freileitungen ist im Einzelfall auf kommunaler Ebene sowie in Abstimmung mit den Netzbetreibern zu klären.
Stand der Daten
30.03.2021
WMS-Dienst
nein
Open Data
Ja, die Daten liegen jedoch ohne Puffer vor.
Verantwortung für die Daten
Ansprechpartner
Weiterführende Informationen
LANUV-Fachbericht 40: Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW: Teil 2: Solarenergie