Freileitungen inkl. 100m Puffer

Beschreibung des Inhalts

Die Karte zeigt die Freileitungen inklusive eines 100m Puffer zu beiden Seite. Die Freileitungen wurden aus dem ATKIS-Basis-DLM selektiert.

Details

Stromleitungen mit einer Nennspannung von 110 kV oder mehr werden durch Planfeststellungsbeschluss nach §§ 43 ff. EnWG zugelassen. Dieser kann auch Nebenanlagen wie Umspannwerke mit umfassen. Mit der Planfeststellung wird anhand technischer Regelwerke auf der Grundlage der Antragsunterlagen ein Schutzstreifen festgelegt, der grundsätzlich von anderer Bebauung freizuhalten ist. Andere Vorhaben können mit Zustimmung des Netzbetreibers zugelassen werden.

Die Nutzung der Flächen unter oder in der Nähe von Freileitungen ist im Einzelfall auf kommunaler Ebene sowie in Abstimmung mit den Netzbetreibern zu klären.

Stand der Daten

30.03.2021

WMS-Dienst

nein

Open Data

Ja, die Daten liegen jedoch ohne Puffer vor.

Verantwortung für die Daten

Bezirksregierung Köln,
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln

Ansprechpartner

Bezirksregierung Köln
Abteilung 7: Geobasis NRW
Tel.: +49(0)221-147-4989;

Weiterführende Informationen

LANUV-Fachbericht 40: Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW: Teil 2: Solarenergie