Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete

Beschreibung des Inhalts

Die Karte zeigt die nach § 76 Abs. 3 WHG vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete (ÜSG).

Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete sind die Vorstufe für amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete (vgl. Karte „Überschwemmungsgebiete“). Sie wurden auf der Grundlage eines Hochwasserereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, ermittelt. Mit der Bekanntgabe der vorläufigen Sicherung greifen bereits die Restriktionen z. B. bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete.

Unabhängig von den Festsetzungsverordnungen sowie der Beachtung landesplanerischer Vorgaben erscheint die Errichtung einer einer gegenüber Wasser empfindlichen Anlage in einem Überschwemmungsgebiet nicht sinnvoll.

Details

Stand der Daten

25.03.2021

WMS-Dienst

https://www.wms.nrw.de/umwelt/uesg?

Open Data

ja

Verantwortung für die Daten

Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster, Regionalverband Ruhr (RVR)

Ansprechpartner

Weiterführende Informationen

LANUV-Fachbericht 40: Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW: Teil 2: Solarenergie