Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete
Beschreibung des Inhalts
Die Karte zeigt die nach § 76 Abs. 3 WHG vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete (ÜSG).
Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete sind die Vorstufe für amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete (vgl. Karte „Überschwemmungsgebiete“). Sie wurden auf der Grundlage eines Hochwasserereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, ermittelt. Mit der Bekanntgabe der vorläufigen Sicherung greifen bereits die Restriktionen z. B. bei der Ausweisung oder Erweiterung kommunaler Baugebiete.
Unabhängig von den Festsetzungsverordnungen sowie der Beachtung landesplanerischer Vorgaben erscheint die Errichtung einer einer gegenüber Wasser empfindlichen Anlage in einem Überschwemmungsgebiet nicht sinnvoll.
Details
Stand der Daten
25.03.2021
WMS-Dienst
https://www.wms.nrw.de/umwelt/uesg?
Open Data
Verantwortung für die Daten
Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster, Regionalverband Ruhr (RVR)
Ansprechpartner
Weiterführende Informationen
LANUV-Fachbericht 40: Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW: Teil 2: Solarenergie