Heilquellenschutzgebiete
Beschreibung des Inhalts
Die Karte zeigt die Zonen I, II, III und IIIA der Heilquellenschutzgebiete NRWs.
Sofern bei Heilquellenschutzgebieten qualitative Schutzzonen festgesetzt worden sind, gilt in diesen das gleiche wie für die Schutzzonen I bis III der Wasserschutzgebiete. Sofern quantitative Schutzzonen festgesetzt worden sind, sind in der Regel in der Schutzzone A (Innere Zone) Eingriffe in den Untergrund von mehr als 5 m Tiefe zumindest der Genehmigungspflicht unterworfen.
Details
Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Die Festsetzung der Schutzgebiete erfolgt durch die Bezirksregierungen und Kreise.
Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. Zusätzlich werden oft quantitative Schutzzonen festgesetzt. Sie sollen gewährleisten, dass das Fließsystem und die Ergiebigkeit nicht beeinträchtigt und die natürlichen Konzentrationen nicht verändert werden. Die Zonen werden mit A-D gekennzeichnet. Quantitative und qualitative Zonen von Heilquellenschutzgebieten überschneiden sich in der Regel.
Heilquellenschutzgebiete befinden sich in Nordrhein-Westfalen hauptsächlich im Weserbergland und in der Westfälischen Bucht.
Stand der Daten
01.07.2021
WMS-Dienst
http://www.wms.nrw.de/umwelt/wasser/wsg?
Open Data
nein
Verantwortung für die Daten
Ansprechpartner
Weiterführende Informationen
LANUV-Fachbericht 40: Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW, Teil 2: Solarenergie, 2013
LANUV-Fachbericht 40: Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW, Teil 4: Geothermie, 2015