Vogelschutzgebiete

Beschreibung des Inhalts

Die Karte zeigt die in NRW nach der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen europäischen Vogelschutzgebiete.

Wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit und den allgemeinen gesetzlichen Zerstörungs-, Beschädigungs-, Beeinträchtigungs-, Veränderungs- oder Verschlechterungsverboten kommen europäische Vogelschutzgebiete i.d.R. nicht für raumbedeutsame Anlagen in Betracht.

Details

Diese Vogelschutzgebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (EU), die zum Schutz von Vogelarten gemäß der Vogelschutz-Richtlinie für das Netz NATURA 2000 gemeldet wurden. Im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) sind ausgewählte Vogelarten aufgeführt, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (vgl. Art. 4 (1) VS-Richtlinie). Darüber hinaus sind auch für alle Zugvogelarten und deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung entsprechende Schutzgebiete auszuweisen.

Stand der Daten

15.04.2021

WMS-Dienst

http://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos?

Open Data

ja

Verantwortung für die Daten

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK)
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen

Ansprechpartner

LANUK NRW
Abteilung 2: Naturschutz, Landschaftspflege, Jagdkunde, Fischereiökologie

Weiterführende Informationen

LANUV-Fachbericht 40: Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW: Teil 2: Solarenergie