Landschaftsschutzgebiete
Beschreibung des Inhalts
Der Kartenlayer stellt die Landschaftsschutzgebiete in NRW dar.
Details
In Landschaftsschutzgebieten besteht in der Regel nach § 26 Bundesnaturschutzgesetz ein Bauverbot, welches in den jeweiligen Landschaftsschutzgebietsverordnungen beziehungsweise dem Landschaftsplan konkretisiert wird. Der Bau von WEA ist in Landschaftsschutzgebieten dennoch möglich, wenn die Befreiungsvoraussetzungen nach § 67 BNatSchG vorliegen. Zu diesen Voraussetzungen zählt die Abwägung des öffentlichen Interesses an den Belangen von Naturschutz, Landschaftspflege und Artenschutz mit dem öffentlichen Interesse an (z. B.) der Windenergienutzung. Welches öffentliche Interesse letztlich überwiegt, hängt u. a. von der Schutzwürdigkeit der Landschaft am jeweiligen Standort ab.
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist".
Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Mit über 45 % wird ein sehr großer Teil der Fläche des Landes Nordrhein-Westfalen von Landschaftsschutzgebieten (LSG) abgedeckt. Mancherorts umfassen LSG fast den gesamten Außenbereich, in dem der Gesetzgeber jedoch auch die Errichtung von Windenergieanlagen privilegiert hat. Die Errichtung von Windenergieanlagen stellt häufig eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Die Vereinbarkeit der Windenergienutzung, die in der Regel nur im Außenbereich stattfinden kann, mit dem Landschaftsschutz ist daher für den Windenergieausbau in NRW von besonders großer Bedeutung. Der Windenergie-Erlass NRW thematisiert die Windenergienutzung in Landschaftsschutzgebieten in Abschnitt 8.2.2.5.
Stand der Daten
vgl. mouse-over
Open Data
ja, über https://open.nrw/open-data: Landschaftsschutzgebiete NRW
Veröffentlichende Stelle
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Ansprechpartner
Weiterführende Informationen
LANUV-Fachbericht 142: Potenzialstudie Windenergie NRW (2023)