Bereiche für den Schutz der Landschaft

Beschreibung des Inhalts

Der Kartenlayer stellt die „Bereiche für den Schutz der Landschaft und die landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE) aus der Regionalplanung Nordrhein-Westfalens dar. Insgesamt sind 56 % der Landesfläche NRWs als BSLE ausgewiesen.

Im Landesentwicklungsplan ist das Ziel (10.2-5) verankert, die Inanspruchnahme von Freiflächen für die raumbedeutsame Nutzung der Solarenergie zu vermeiden. Demnach dürfen Freiflächen-Solarenergieanlagen nur ausnahmsweise im Freiraum festgelegt werden. Dabei ist dann wesentlich, dass es sich um Standorte handelt, die durch eine frühere Nutzung bereits baulich vorgeprägt sind, die Standorte entlang von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung liegen oder als künstliche Bauwerke errichtet wurden (z. B. Aufschüttungen). Konflikte mit anderen Nutz- und Schutzfunktionen werden so auch vermieden.

Im Gegensatz zu Windenergieanlagen und privilegierten energetischen Biomasseanlagen sind Freiflächen-Solarenergieanlagen nicht bauplanungsrechtlich privilegiert. Für eine Freiflächen-Solarenergieanlagen, die im Außenbereich als selbständige Anlagen errichtet werden soll, ist ein Bebauungsplan aufzustellen, der an die textlichen und zeichnerischen Festlegungen der landesplanerischen Vorgaben und der Regionalpläne, die für das Planungsgebiet bestehen, anzupassen ist.

Die BSLE werden in der Regionalplänen ausgewiesen. Ziele der Ausweisung von BSLE sind, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die charakteristische Kulturlandschaft im ländlichen Raum zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Die Bereiche eignen sich in besonderer Weise für Formen der landschaftsgebundenen Erholung und der Sport- und Freizeitnutzung, zum Naturerlebnis und zur Naturwahrnehmung.

Ob die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen unter Beachtung der o.g. landepolitischen Vorgaben bezüglich der Solarenergie innerhalb von BSLE im Einzelfall möglich ist, ist abschließend auf regionaler bzw. kommunaler Ebene zu klären.

Details

Zuständig für die Erarbeitung der Regionalpläne sind die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Im Regionalverband Ruhr ersetzt der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) den Regionalplan. Die Regionalplanung konkretisiert die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans NRW für die einzelnen regionalen Teilräume/Planungsgebiete in NRW. Die Regionalpläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zeichnerisch und in einem Textteil fest.

Stand der Daten

01.11.2018

WMS-Dienst

https://www.wms.nrw.de/wms/Regionalplan?

Open Data

nein

Verantwortung für die Daten

Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster, Regionalverband Ruhr (RVR)

Ansprechpartner

Dezernate 32 der Bezirksregierungen

Weiterführende Informationen

LANUV-Fachbericht 40: Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW: Teil 2: Solarenergie