Planungshinweise
Der Bau einer Solaranlage zur eigenen Strom- oder Wärmeproduktionproduktion ist eine Investition in die Zukunft. Denn eine solche Anlage hat in der Regel eine Lebensdauer von mindestens 20 Jahren. Wie jede Baumaßnahme sollte auch der Bau einer solchen Anlage sorgfältig geplant werden. Nachfolgend sind für Sie Planungshinweise für den Weg bis zur fertigen Photovoltaik- oder Solaranlage zusammengestellt. Für weitere Beratung und Unterstützung, können Sie sich an einen unabhängigen Energieberater oder die Verbraucherzentrale NRW wenden.
- Planungshinweise Photovoltaik auf Dachflächen
- Planungshinweise Solarthermie auf Dachflächen
- Planungshinweise Photovoltaik auf Freiflächen
Planungshinweise Photovoltaik auf Dachflächen
Schritt 1: Ergebnisse der Computerauswertung überprüfen
Die Berechnung der Ergebnisse im Solarkataster NRW findet auf Basis einer automatisierten Auswertung statt. Darin eingeflossen sind Grundlagendaten, wie bspw. per Flugzeug ermittelte Laserscandaten, anhand derer die Dachneigung- und ausrichtung bestimmt wurden. Die automatisierte Auswertung kann Fehler beinhalten. Der Laserscanner kann unter Umständen kleinste Details wie z.B. Lüftungsrohre nicht aufnehmen. Zudem werden zum Beispiel auch in die Dachhaut plan integrierte Dachflächenfenster nicht erkannt, sodass Flächenangaben in einigen Fällen nicht ganz korrekt sein können.
Bei der Planung einer PV-Anlage sollte bedacht werden, dass die geplante Fläche auch zukünftig verschattungsfrei bleibt. Bäume oder Gehölze können in 20 Jahren eine beachtliche Größe erreichen und später noch zu Verschattungen führen. Ebenso können hinzukommende Bauwerke in der Nachbarschaft eine Verschattung bewirken.
Schritt 2: Genehmigung
Laut §65 der Landesbauordnung NRW ist die Installation einer Photovoltaikanlage in, an und auf Dach- und Außenwandflächen oder als untergeordnete Nebenanlagen genehmigungsfrei. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich. Seit der Änderung des Gesetzes im Mai 2022 sind nach §9 DSchG NRW bei der Entscheidung ausdrücklich die Belange des Einsatzes erneuerbarer Energien angemessen zu berücksichtigen.
Schritt 3: Zustand des Dachs prüfen
Die Dacheindeckung sollte eine längere Lebensdauer als die Solaranlage bei 20 Jahren Laufzeit aufweisen. Steht in den nächsten Jahren eine Dachsanierung an, sollte diese vor dem Einbau der Solaranlage vorgenommen werden. Ggf. ist es sinnvoll, dabei direkt die Installation einer Solaranlage zu berücksichtigen. Bei einer dachintegrierten Solarstromanlage beispielsweise wird die Anlage in die Dachhaut integriert. Dadurch sind Kosteneinsparungen für die Dacheindeckung für diesen Dachbereich möglich.
Schritt 4: Kompetenten Fachbetrieb finden
In Nordrhein Westfalen stehen Interessierten viele Fachfirmen für eine individuelle Beratung, zur wirtschaftlichen Bewertung, Angebotserstellung und Durchführung der Installation zur Verfügung. Bei Photovoltaikanlagen sind dies in der Regel Handwerksbetriebe aus der Elektro-Innung.
Vielleicht sind Ihnen schon örtliche Fachunternehmen bekannt. Darüber hinaus ist es immer lohnenswert, sich bei Bekannten, die bereits eine PV-Anlage betreiben, nach Handwerksbetrieben und deren Erfahrungen damit zu erkundigen oder im Internet zu suchen. Zudem könnten Sie qualifizierte Fachbetriebe dem Branchenführer.Erneuerbare der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW (NRW.Energy4Climate) entnehmen.
Schritt 5: Fachberatung vor Ort
Sobald Sie einen Fachbetrieb gefunden haben, sollten Sie sich persönlich beraten lassen. Mit dieser Beratung erfahren Sie konkret, ob und in welchem Umfang das eigene Dach geeignet ist. Vor Ort können Ertragsrechnungen vorgenommen und Fragen der Statik erörtert werden. Auch Fragen zu notwendigen Versicherungen und Finanzierungsmöglichkeiten können beantwortet werden. Diese Dienstleistungen sind nicht immer kostenlos, fragen Sie vorher nach dem Honorar.
Kleinere private PV-Anlagen sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit, wenn ihre Leistung höchstens 30 kWp beträgt. Auch zu diesem Thema können die Fachfirmen im Zeweifel weitergehend beraten.
Schritt 6: Angebote einholen
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, eine PV-Anlage zu bauen, sollten Sie von mehreren Fachbetrieben detaillierte Angebote einholen. Prüfen Sie die Angebote auf Vollständigkeit und Vergleichbarkeit. Im Zweifelsfall können Sie die Angebote von einem unabhängigen Energieberater, z.B. von der Verbraucherzentrale NRW, prüfen lassen.
Die Verbraucherzentrale stellt auf Ihrer Seite eine Reihe von Tipps und Gütezeichen vor, auf die Sie im Angebot achten sollten. Außerdem bietet Sie eine Checkliste für Photovoltaik-Angebote an:
- Verbraucherzentrale: Photovoltaik: Was bei der Planungs einer Solaranlage wichtig ist
- Ckeckliste für Photovoltaik-Angebote
Schritt 7: Die Finanzierung
Haben Sie die Kosten für die fertig installierte Anlage ebenso wie den zu erwartenden Jahresertrag durch die Angebote ermittelt, ist zu klären wie hoch der Eigenanteil an der Finanzierung sein soll. Für die restliche Finanzierung stehen z. B. günstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Hierbei ist darauf zu achten, dass in der Regel vor einer Kreditzusage nicht mit dem Vorhaben begonnen werden darf.
Die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW (NRW.Energy4Climate) gibt in Ihrem FörderNavi einen ausführlichen Überblick über die bestehenden Förderprogramme zu PV-Anlagen und Batteriespeichern. Darüber hinaus bieten auch viele Energieversorgungsunternehmen und Städte und Kommunen eigene Förderprogramme an.
Schritt 8: Die Auftragserteilung
Erteilen Sie den Auftrag. Achten Sie bei der Vergabe des Auftrages unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten..
Falls sie mit der Solarfirma spezielle Vereinbarungen zum Ausführungstermin und /oder dem spätesten Inbetriebnahmezeitpunkt haben, sollten diese zusammen mit den Konsequenzen bei Überschreitung schriftlich im Angebot formuliert sein. Lassen sie sich den Auftrag schriftlich bestätigen.
Schritt 9: Die Anlage wird in Betrieb genommen
Der Handwerker wird nach dem Aufbau der Anlage die Inbetriebnahme zusammen mit dem Energieversorger durchführen. Sie erhalten ein Inbetriebnahmeprotokoll. Dort ist der der Zählerstand des Einspeisezählers bei Inbetriebnahme vermerkt.
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen Sie die neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlage der Bundesnetzagentur melden. Dies ist Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung. Der Betrieb der Anlage muss mit folgenden Daten der Bundesnetzagentur über das Internet gemeldet werden: Standort der Anlage, Name des Netzbetreibers, Leistung der Anlage in Kilowatt, Tag der Inbetriebnahme.
Schritt 10: Die PV-Anlage läuft
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist der Stromnetzbetreiber verpflichtet, den Strom von Photovoltatikanlagen abzunehmen und zu vergüten. Die meisten Stromversorger schließen dazu mit dem Betreiber der Anlage einen Einspeisevertrag ab. Er ist nach dem Erneuerbare Energien Gesetz aber nicht erforderlich und für Anlagenbetreiber bspw. wegen Haftungsbeschränkungen meistens nachteilig. Weitere Informationen dazu wird Ihnen ihr Fachunternehmen oder die Verbraucherzentrale NRW geben können.
Spätestens jetzt sollten Sie die PV-Anlage der Gebäudeversicherung melden. Oft können die Anlagen über die bestehenden Versicherungen mitversichert werden und sind so bspw. gegen Sturmschäden und Feuer abgesichert.
Planungshinweise Solarthermie auf Dachflächen
Mit Hilfe einer Solarthermieanlage können Sie ihr Trinkwasser erwärmen und in Kombination damit auch zur Heizungsunterstützung nutzen. Die Installation einer solarthermischen Anlage ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Heizungsanlage ohnehin erneuert werden muss oder ein Neu- oder Anbau geplant wird. Voraussetzung für die Nutzung der Sonne zur Erwärmung von Trinkwasser ist eine zentrale Warmwasserbereitung. Während eine Photovoltaikanlage lediglich an das Stromnetz angeschlossen werden muss, muss eine Solarthermieanlage in die Heizungsanlage eingebunden werden. Wie jede Baumaßnahme sollte daher auch der Bau einer Solarthermieanlage sorgfältig geplant werden. Nachfolgend ist für Sie der Weg bis zur fertigen Anlage in 9 Schritten zusammengefasst. Für weitere Beratung und Unterstützung, können Sie sich an einen unabhängigen Energieberater oder die Verbraucherzentrale NRW wenden.
Schritt 1: Ergebnisse der Computerauswertung überprüfen
Die Berechnung der Ergebnisse im Solarkataster NRW findet auf Basis einer automatisierten Auswertung statt. Darin eingeflossen sind Grundlagendaten, wie bspw. per Flugzeug ermittelte Laserscandaten, anhand derer die Dachneigung- und ausrichtung bestimmt wurden. Die automatisierte Auswertung kann Fehler beinhalten. Der Laserscanner kann unter Umständen kleinste Details wie z.B. Lüftungsrohre nicht aufnehmen. Zudem werden zum Beispiel auch in die Dachhaut plan integrierte Dachflächenfenster nicht erkannt, sodass Flächenangaben in einigen Fällen nicht ganz korrekt sein können.
Bei der Planung einer Solarthermieanlage sollte bedacht werden, dass die geplante Fläche auch zukünftig verschattungsfrei bleibt. Bäume oder Gehölze können in 20 Jahren eine beachtliche Größe erreichen und später noch zu Verschattungen führen. Ebenso können hinzukommende Bauwerke in der Nachbarschaft eine Verschattung bewirken.
Schritt 2: Genehmigung
Laut §65 der Landesbauordnung NRW ist die Installation einer Solaranlage in, an und auf Dach- und Außenwandflächen oder als untergeordnete Nebenanlagen genehmigungsfrei. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich. Seit der Änderung des Gesetzes im Mai 2022 sind nach §9 DSchG NRW bei der Entscheidung ausdrücklich die Belange des Einsatzes erneuerbarer Energien angemessen zu berücksichtigen.
Schritt 3: Zustand des Dachs prüfen
Die Dacheindeckung sollte eine längere Lebensdauer als die Solaranlage bei 20 Jahren Laufzeit aufweisen. Steht in den nächsten Jahren eine Dachsanierung an, sollte diese vor dem Einbau der Solaranlage vorgenommen werden.
Schritt 4: Kompetenten Fachbetrieb finden
In Nordrhein Westfalen stehen Interessierten viele Fachfirmen für eine individuelle Beratung, zur wirtschaftlichen Bewertung, Angebotserstellung und Durchführung der Installation zur Verfügung. Bei solarthermischen Anlagen sind dies in der Regel Installateure der Sanitär- und Heizungs-Innung (SHK).
Meistens hat ihr Hausinstallateur bereits Erfahrungen auf dem Gebiet der Solarthermie. Darüber hinaus ist es immer lohnenswert, sich bei Bekannten, die bereits eine Solarthermie-Anlage betreiben, nach Handwerksbetrieben und deren Erfahrungen damit zu erkundigen.
Schritt 5: Fachberatung vor Ort
Sobald Sie einen Fachbetrieb gefunden haben, sollten Sie sich persönlich beraten lassen. Mit dieser Beratung erfahren Sie konkret, ob und in welchem Umfang das eigene Dach und die existierende Heizungsanlage geeignet ist. Vor Ort können Ertragsrechnungen vorgenommen werden. Auch Fragen zu notwendigen Versicherungen, Finanzierungsmöglichkeiten und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten können beantwortet werden.
Schritt 6: Angebote einholen
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, eine Solarthermieanlage zu bauen, sollten Sie von mehreren Fachbetrieben detaillierte Angebote einholen. Prüfen Sie die Angebote auf Vollständigkeit und Vergleichbarkeit. Im Zweifelsfall können Sie die Angebote von einem unabhängigen Energieberater, z.B. von der Verbraucherzentrale NRW, prüfen lassen.
Schritt 7: Die Finanzierung
Haben Sie die Kosten für die fertig installierte Anlage ebenso wie den zu erwartenden Jahresertrag durch die Angebote ermittelt, ist zu klären wie hoch der Eigenanteil an der Finanzierung sein soll. Für die restliche Finanzierung stehen z. B. günstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Hierbei ist darauf zu achten, dass in der Regel vor einer Kreditzusage nicht mit dem Vorhaben begonnen werden darf.
Für Solarwärmeanlagen bestehen unter Umständen Fördermöglichkeiten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und bei progres.nrw. Hier sind die aktuellen Förderbedingungen zu beachten. Die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW gibt in Ihrem FörderNavi einen ausführlichen Überblick über die bestehenden Förderprogramme.
Schritt 8: Die Auftragserteilung
Erteilen Sie den Auftrag. Achten Sie bei der Vergabe des Auftrages unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten.
Schritt 9: Die Anlage wird in Betrieb genommen
Der Handwerker wird nach dem Aufbau der Anlage die Inbetriebnahme durchführen.
Planungshinweise Freiflächen-Photovoltaik
Schritt 1: Ergebnisse der Computerauswertung überprüfen
Die Berechnung der Ergebnisse im Solarkataster NRW findet auf Basis einer automatisierten Auswertung statt. Aufgrund der Datenlage und weil der Automatisierungsprozess lokale Gegebenheiten möglicherweise nicht korrekt berücksichtigt, kann diese Auswertung Fehler beinhalten. Zum Beispiel werden regional und lokal geltende Tabuflächen aufgrund der landesweiten Datenlage bei der Potenzialberechnung nicht berücksichtigt. Daher sollte in jeden Fall die Eignung der Fläche für den Bau einer PV-Freiflächenanlage durch ein Fachunternehmen überprüft werden.
Ein gutes Fachunternehmen ist auch wichtig um einen Überblick über die Kosten beziehungsweise (bzw.) die Wirtschaftlichkeit geben. Dem Ertrag gegenüberzustellen sind bspw. neben den eigentlichen Anlagenkosten auch die Kosten für die Planung, den Betrieb der Anlage, die Wartung, Verwaltungskosten im Genehmigungsverfahren, Versicherungen, die Anbindung an das Stromnetz und steuerliche Aspekte. Setzen Sie sich mit verschiedenen Unternehmen in Verbindung und vergleichen Sie die Angebote.
Schritt 2: Flächeneigentum regeln
Der Betreiber der PV-Freiflächenanlage muss entweder Eigentümer der Fläche sein oder eine Genehmigung zur Nutzung der Fläche, z.B. durch Pacht, besitzen.
Falls Sie eine geeignete Fläche besitzen, können Sie sich überlegen, ob Sie die Fläche an eine Bürgergenossenschaft oder ein interessiertes Unternehmen verpachten, welches die PV-Anlage für Sie plant, realisiert und betreibt. Es gibt Unternehmen, die auf dieses Geschäftsmodell spezialisiert sind. Grundsätzlich steigt die Akzeptanz der Anlage durch das Mitwirken einer Kommune und der Bürger enorm an.
Falls Sie die Freiflächenanlage selbst realisieren wollen, jedoch aber zunächst die ausgewählte Fläche pachten müssen, müssen Sie die damit verbundenen Kosten bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigen.
Schritt 3: Genehmigung einholen
Die Potenzialberechnung (Eignungsflächen) des Solarkatasters weist aktuell Flächen aus, bei welchen die Grundvoraussetzungen zur Genehmigung und Vergütung einer PV-Freiflächenanlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz 2021 (EEG 2021) gegeben sind. Die Eignungskulisse wird derzeit hinsichtlich des EEG 2023 überabreitet. Die neue Flächenkulisse wird (wie bereits bei den Basisflächen zu sehen) deutlich größer sein. Die aktuell dargestellten Eignungsflächen stellen nur einen Teil der neuen Kulisse dar, sind aber weiterhin auch nach dem EEG 2023 förderungswürdig.
Grundsätzlich muss ein Bebauungsplan mit einem „Sondergebiet Photovoltaik“ vorliegen oder ein Plangenehmigungs- bzw. ein Planfeststellverfahren durchgeführt worden sein (z. B. bei Deponieflächen). Ansonsten ist dies bei der jeweiligen Kommune zu beantragen und im Zeitplan zu berücksichtigen. Eine Ausnahme gilt für Vorhaben in einer Entfernung von 200 m zu Autobahnen und Schienenwegen des übergeordneten Netzes, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn. Diese sind seit Anfang 2023 nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b) BauGB priviligiert zulässig, so dass für diese Vorhaben keine Bauleitplanung erforderlich ist.
In einem weiteren Schritt benötigen PV-Freiflächenanlage nach §63 Absatz 1 Bauordnung (BauO) für das Land NRW eine Baugenehmigung. Diese ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen (bei den größeren Städten ist diese der Stadtverwaltung angesiedelt, bei den kleineren Städten und Gemeinden bei der Kreisverwaltung). Im Genehmigungsverfahren wird überprüft, ob alle rechtlichen Vorschriften erfüllt sind. Bei Bedarf kann die Genehmigung durch Auflagen und Nebenbestimmungen ergänzt werden.
Diese regulatorischen Restriktionen wurden bei der Flächenauswahl des Solarkatasters nicht mitberücksichtig. Dementsprechend können im Solarkataster ausgewiesene Potenzialflächen nach planungsrechtlicher Prüfung teilweise nicht für den Zubau von PV-Freiflächenanlagen genutzt werden.
Schritt 4: Finanzierung regeln und bei Bedarf an Ausschreibungsverfahren teilnehmen
PV-Freiflächenanlagen, die die Förderung durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen, werden dort abhängig von der installierten Leistung gefördert. PV-Freiflächenanlagen bis zu einer maximalen Leistung von 1 MWp erhalten eine Marktprämie, deren Höhe vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme abhängt. Bei größeren Anlagen muss der Betreiber - ausgenommen von Bürgerenergiegesellschaften - dagegen an einem Ausschreibungsverfahren teilnehmen, bei welchem die Förderhöhe für die Anlage in einem Wettbewerb ermittelt wird. Im Falle eines Zuschlags ist der Anlagenbetreiber verpflichtet den gesamten produzierten Strom ins Netz einzuspeisen.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie z.B. im Förder.Navi der NRW.Energy4Climate.
Grundsätzlich ist zu erwarten, dass durch sinkende Preise für Solarmodule neue und große Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zunehmend ohne staatliche Förderung auskommen können, insbesondere wenn gleichzeitig die Strompreise ansteigen sollten.
Statt einer Förderung durch das EEG besteht z.B. die Möglichkeit, ein „Power Purchase Agreement“ (PPA, deutsch: Stromkaufvereinbarung) abzuschließen. Hierbei legen Stromproduzent und Stromabnehmer langfristig Konditionen für ihren Stromhandel fest.
Schritt 5: Anlage erstellen und in Betrieb nehmen
Sobald alle Genehmigungen eingeholt sind und die Finanzierung geregelt ist, kann mit dem Bau der Anlage begonnen werden.
PV-Freiflächenanlagen, welche in einem Ausschreibungsverfahren im Rahmen des EEGs einen Zuschlag erhalten haben, müssen innerhalb von 24 Monaten nach dessen Erhalt installiert sein und Strom ins Netz einspeisen. Ansonsten wird ihnen die Förderung gekürzt.
Die Inbetriebnahme einer Anlage ist unabhängig von der Förderung bei der Bundesnetzagentur zu melden.
Unterstützung
Während des gesamten Prozesses können Sie sich durch Fachfirmen unterstützen lassen. In Nordrhein-Westfalen stehen eine Vielzahl an Unternehmen für eine individuelle Beratung, zur wirtschaftlichen Bewertung, Angebotserstellung, Durchführung der Installation und zum Betrieb der Anlage zur Verfügung.
Vielleicht sind Ihnen schon örtliche Fachunternehmen bekannt, auf die Sie zurückgreifen können. Ansonsten stellt die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW (NRW.Energy4Climate) in ihrem Branchenführer spezialisierte Betriebe vor.
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